Wasseranschlussgebühr
Diese ist bei Erstanschluss zu entrichten und setzt sich wie folgt zusammen:
€ 1.000,- pro Anschluss (exkl. 10% USt.)
Wasserbezugsgebühr
Diese wird jährlich an den Verbraucherpreisindex angepasst und beträgt (ab 01.01.2018):
Wasserbezugsgebühr: € 0,75 / m³ (exkl. 10% Mwst)
Wasserzählermiete: € 7,20 / Jahr
Kanalanschlussgebühr
Diese ist bei Erstanschluss zu entrichten und setzt sich wie folgt zusammen:
Berechnungsfläche x 6,54 €
Die Berechnungsfläche errechnet sich aus der Summer der halben verbauten Fläche und der Bruttogeschossfläche multipliziert mit dem entsprechenden Faktor für die Nutzung.
Kanalbenützungsgebühr
Diese wird jährlich an den Verbraucherpreisindex angepasst und setzt sich wie folgt zusammen (ab 01.01.2018):
• 5,35% des Kanalanschlussbeitrages
• € 0,38 pro m² Wohnnutzfläche
• Nutzfläche x variabler Faktor (je nach Art der Nutzung des Gebäudes)
• € 7,77 pro Person (unabhängig von Neben- oder Hauptwohnsitz)
Hundeabgabe
Diese beträgt € 15,- pro Hund und Jahr.
Bei Nutztieren (Jagdhund, Polizeihund, etc.) wird eine Ermäßigung von 50% gewährt.
Friedhofsgebühren
Grabstellengebühr auf die Dauer von 10 Jahren:
€ 90,- für ein Einzelgrab
€ 130,- für ein Doppelgrab
Grundsteuer A und B
Individuelle Bemessungsgrundlage x Hebesatz (aktuell 500%)